Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AGB für Privatpersonen & Ticketbuchungen
2. AGB für Unternehmen & Veranstalter
1. AGB für Privatpersonen & Ticketbuchungen
1.1 Veranstalter
Veranstalter der Firewalk-Events ist
DeTox – Praxis für Komplementäre Medizin & Events
Marzahner Str. 24B, 13053 Berlin
E-Mail: info@firewalkberlin.com
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt –
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und natürlichen Personen (Verbraucher:innen), die Tickets für Firewalk-Events über die Website, Kooperationsplattformen oder Vorverkaufsstellen erwerben.
1.3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem begleiteten Firewalk-Event (Feuerlauf) mit vorbereitender Einführung, Sicherheitsbriefing und Nachbereitung.
Der Firewalk ist eine freiwillige, erlebnisorientierte Veranstaltung und ersetzt keine medizinische, therapeutische oder psychologische Behandlung.
1.4 Vertragsschluss
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Die Darstellung der Events stellt kein verbindliches Angebot dar.
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Der Vertrag kommt zustande, sobald der Ticketkauf abgeschlossen und die Zahlung bestätigt wurde.
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Das Ticket ist – sofern nicht anders angegeben – personengebunden und nicht übertragbar.
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Eine Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist in begründeten Einzelfällen möglich, bedarf jedoch der vorherigen Rücksprache sowie des ausdrücklichen Einverständnisses des Veranstalters.
Die Anfrage zur Übertragung kann jederzeit über die auf der Website angegebene Kontaktmöglichkeit erfolgen.
Ein Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung besteht nicht.
1.5. Preise und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern zutreffend.
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Die Zahlung erfolgt vorab über die angebotenen Zahlungsmethoden.
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Erst mit vollständigem Zahlungseingang besteht ein Teilnahmeanspruch.
1.6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Begründung:
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
1.7 Teilnahmevoraussetzungen
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Die Teilnahme ist nur für Personen ab 18 Jahren möglich.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
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Voraussetzung ist eine normale körperliche und psychische Belastbarkeit.
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Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Substanzen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsteams ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
1.8 Freiwilligkeit und Abbruch
Die Teilnahme am Feuerlauf ist jederzeit freiwillig.
Ein Nicht-Mitlaufen oder ein Abbruch der Teilnahme begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
1.9 Haftung
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Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die besonderen Eigenschaften des Feuers sind den Teilnehmenden bekannt.
1.10 Absage, Abbruch, höhere Gewalt
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Bei höherer Gewalt (z. B. Wetterextreme, behördliche Verbote, Feuerverbot) kann das Event abgesagt oder abgebrochen werden.
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In diesem Fall kann der Veranstalter einen Ersatztermin anbieten.
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Ist kein Ersatztermin möglich, wird der Ticketpreis erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
1.11 Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass diese Aufnahmen für Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
1.12 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
1.13 Gutscheine
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Der Veranstalter bietet Wert- und Erlebnisgutscheine an, die für Firewalk-Events von Firewalk Berlin eingelöst werden können.
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Gutscheine sind nicht an ein konkretes Datum gebunden und können – vorbehaltlich verfügbarer Termine – für alle angebotenen Firewalk Tagesseminare eingelöst werden.
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Gutscheine sind ab Kaufdatum drei (3) Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
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Gutscheine werden namensgebunden verkauft.
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Eine Übertragung des Gutscheins auf eine andere Person ist in begründeten Einzelfällen möglich, bedarf jedoch der vorherigen Rücksprache sowie des ausdrücklichen Einverständnisses des Veranstalters.
Die Anfrage kann jederzeit über die auf der Website angegebene Kontaktmöglichkeit erfolgen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. -
Der Veranstalter gewährt für Gutscheine eine freiwillige Geld-zurück-Garantie, sofern der Gutschein nicht gefällt oder nicht verschenkt werden soll. Im Falle einer Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro einbehalten. Diese wird nicht zurückerstattet.
Die Rückerstattung ist möglich, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde. -
Nach Ablauf der Rückerstattungsfrist oder nach Einlösung des Gutscheins ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.
1.14 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie dem Punkt 1 dieser AGB.
1.15 Feuerlauf-Instruktor:innen-Ausbildung – Veranstalterhinweis
Die auf dieser Website dargestellte Feuerlauf-Instruktor:innen-Ausbildung wird nicht von Firewalk Berlin / DeTox – Praxis für Komplementäre Medizin & Events veranstaltet.
Veranstalterin der Feuerlauf-Instruktor:innen-Ausbildung ist:
Elke Wiget-Schwartz
Hohenzollerdamm 94
14199 Berlin
Tel. 030.6432 7202
Der Vertrag über die Teilnahme an der Ausbildung kommt ausschließlich zwischen den Teilnehmenden und der Veranstalterin zustande.
Die Buchung, Zahlungsabwicklung, Organisation, Durchführung, Haftung sowie sämtliche rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausbildung liegen allein in der Verantwortung der Veranstalterin.
Firewalk Berlin / DeTox – Praxis für Komplementäre Medizin & Events ist nicht Veranstalter, sondern wirkt im Rahmen einer Kooperation als Co-Trainer und inhaltlicher Partner an der Ausbildung mit.
Eine Haftung von Firewalk Berlin / DeTox – Praxis für Komplementäre Medizin & Events für Schäden, Ansprüche oder sonstige Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit der Feuerlauf-Instruktor:innen-Ausbildung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
1.16 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
2. AGB für Unternehmen, Organisationen und Veranstalter
B2B-Regelungen für Firewalk-, Team-, Coaching- und Erlebnisformate
2.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
DeTox – Praxis für Komplementäre Medizin & Events / Firewalk Berlin
Marzahner Str. 24B
13053 Berlin
E-Mail: info@firewalkberlin.com
– nachfolgend „Dienstleisterin / Trainerin für Firewalk-, Coaching- und Erlebnisformate“ oder kurz „Dienstleisterin“ genannt –
und Unternehmen, Organisationen, Veranstaltern, juristischen Personen oder sonstigen gewerblichen Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Buchung, Vorbereitung und Durchführung von Firewalk-, Team-, Coaching-, Leadership-, Erlebnis- und vergleichbaren Veranstaltungsformaten.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Rollenverteilung / keine Veranstalterrolle der Dienstleisterin
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber Veranstalter des Gesamt-Events.
Die Dienstleisterin wird als externe Dienstleisterin / Trainerin für Firewalk-, Coaching- und Erlebnisformate tätig. Sie übernimmt die fachliche Konzeption, Vorbereitung, Anleitung und Durchführung des gebuchten Formats innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Die Dienstleisterin übernimmt keine Veranstalterrolle für das Gesamt-Event, insbesondere nicht für Einladung, Ticketing, Teilnehmerverwaltung, allgemeine Veranstaltungsorganisation, behördliche Genehmigungen, brandschutzrechtliche Freigaben, Verkehrssicherung der Gesamtlocation, Catering, Technik, Sicherheitspersonal, Sanitätsdienst, Einlasskontrolle oder sonstige Rahmenleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als Leistungsbestandteil vereinbart wurden.
Die Verantwortung der Dienstleisterin beschränkt sich auf das von ihr vertraglich übernommene Firewalk-, Coaching-, Team-, Leadership- oder Erlebnisformat einschließlich der hierfür erforderlichen sicherheitsbezogenen Einweisung, Anleitung, Moderation und Durchführung.
2.3 Vertragsgegenstand
Die Dienstleisterin erbringt erlebnisorientierte Firewalk-, Team-, Coaching-, Leadership- und vergleichbare Erlebnisformate als externe Dienstleisterin innerhalb des vom Auftraggeber verantworteten Veranstaltungsrahmens.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder ergänzenden projektbezogenen Unterlagen.
Ergänzende veranstaltungsbezogene Sicherheits-, Organisations-, Storno-, Ausfall- oder Durchführungskonzepte können Bestandteil des jeweiligen Angebots bzw. der projektbezogenen Vertragsunterlagen werden.
2.4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Dienstleisterin bei der Vorbereitung und Durchführung des gebuchten Formats durch die rechtzeitige Bereitstellung aller hierfür erforderlichen Informationen und Abstimmungen.
Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
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die Information der Teilnehmenden über Teilnahmevoraussetzungen,
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interne Freigaben und Abstimmungen innerhalb des Unternehmens,
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die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher veranstaltungsbezogener Informationen,
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die Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson für organisatorische Abstimmungen,
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die interne Teilnehmerkommunikation, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit die Dienstleisterin bei organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder veranstaltungsbezogenen Fragen unterstützt, ersetzt dies keine erforderlichen internen Freigaben, Betreiberfreigaben, behördlichen Abstimmungen oder sonstigen Entscheidungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
2.5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Veranstaltung gilt mit Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie der Terminbestätigung als verbindlich gebucht, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
Die Dienstleisterin kann auf Wunsch des Auftraggebers bei der Auswahl, Anfrage oder Koordination veranstaltungsbezogener Drittleistungen unterstützen, insbesondere hinsichtlich Eventlocation, Catering, Technik oder sonstiger Fremdleistungen.
Eine solche Unterstützung begründet keine Übernahme der Veranstalterrolle, Betreiberpflichten oder Verantwortung für die Leistungserbringung Dritter, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bereits entstandene oder verbindlich veranlasste Fremdleistungen können unabhängig vom Veranstaltungsstatus gesondert berechnet werden, sofern diese nicht mehr kostenfrei stornierbar sind oder bereits Aufwand entstanden ist.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
2.6 Sicherheit, Weisungsbefugnis und Durchführbarkeit
Die Dienstleisterin ist im Rahmen des von ihr durchgeführten Firewalk-, Coaching-, Team-, Leadership- oder Erlebnisformats berechtigt, aus Sicherheitsgründen Weisungen zu erteilen, Teilnehmende auszuschließen, einzelne Programmelemente anzupassen oder das Format ganz oder teilweise abzubrechen.
Diese Entscheidungen dienen dem Schutz aller Beteiligten.
Die finale Durchführbarkeit wetterabhängiger Outdoor-Formate wird unter Sicherheitsgesichtspunkten bewertet. Bei sicherheitsrelevanten Umständen, insbesondere bei Sturmwarnungen, extremen Wetterlagen, behördlichen Anordnungen, ungeeigneten Flächen, fehlenden Freigaben oder nicht vertretbaren Rahmenbedingungen, kann die Durchführung angepasst, verschoben oder abgesagt werden.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Dienstleisterin und ihres Teams zu beachten. Bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen, eigenmächtigem Verhalten, Alkoholisierung, Drogeneinfluss, gesundheitlichen Bedenken oder erkennbarer Selbst- oder Fremdgefährdung kann ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgen.
Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung gegenüber der Dienstleisterin, soweit die Gründe hierfür im Verhalten oder Zustand der betreffenden Person liegen.
2.7 Haftung und Versicherung
Die Haftung der Dienstleisterin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Dienstleisterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen, eigenmächtiges Verhalten von Teilnehmenden, unzutreffende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, fehlende Freigaben, ungeeignete Flächen, mangelhafte Rahmenbedingungen der Location oder nicht beeinflussbare äußere Umstände entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für die berufliche Tätigkeit der Dienstleisterin im Rahmen der angebotenen Firewalk-, Coaching-, Team-, Leadership- und Erlebnisformate besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese umfasst nach Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrages auch Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der angeleiteten Teilnahme von Teilnehmenden an den durch die Dienstleisterin durchgeführten Formaten.
Der Versicherungsschutz dient dem Schutz gegen berechtigte Haftpflichtansprüche im Rahmen der versicherten beruflichen Tätigkeit der Dienstleisterin. Er ersetzt jedoch keine eigenständige Veranstalterhaftpflichtversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung, Locationversicherung, Unfallversicherung der Teilnehmenden oder sonstige Versicherung des Auftraggebers für das Gesamt-Event.
Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, zu prüfen, ob für das Gesamt-Event eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung, Unfallversicherung, Sanitätsabsicherung oder sonstige veranstaltungsbezogene Versicherung erforderlich oder sinnvoll ist.
Ein aktueller Versicherungsnachweis der Betriebshaftpflichtversicherung kann dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
2.8 Absage, Terminverschiebung und höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, sicherheitsrelevanter Umstände, extremer Wetterlagen, fehlender Freigaben oder sonstiger nicht vertretbarer Rahmenbedingungen bemühen sich die Vertragsparteien zunächst um eine gemeinsame Terminverschiebung oder Anpassung des Formats.
Bereits erbrachte Vorbereitungs-, Organisations-, Konzeptions-, Beratungs- und Planungsleistungen sowie verbindlich veranlasste Drittleistungen bleiben hiervon unberührt und können anteilig oder vollständig berechnet werden.
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend angerechnet oder – soweit sie nicht auf bereits erbrachte Leistungen, reservierte Fremdleistungen oder entstandene Aufwände entfallen – zurückerstattet.
Ergänzende veranstaltungsbezogene Regelungen zu Stornierung, Rücktritt, Terminverschiebung, Sicherheitskonzepten, Ausfallregelungen oder Drittleistungen können Bestandteil der jeweiligen Angebots- und Vertragsunterlagen sein.
2.8.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Im Falle einer Absage durch den Auftraggeber gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in den ergänzenden projektbezogenen Vertragsunterlagen vereinbarten Storno- und Terminverschiebungsregelungen.
Soweit keine individuelle Regelung getroffen wurde, bleiben bereits erbrachte Vorbereitungs-, Organisations-, Konzeptions-, Beratungs- und Planungsleistungen sowie verbindlich veranlasste Drittleistungen vergütungspflichtig.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Dienstleisterin kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
2.8.2 Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Eine einvernehmliche Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit der Dienstleisterin, des eingesetzten Teams, der Eventlocation und gegebenenfalls weiterer Drittleister grundsätzlich möglich.
Bereits geleistete Zahlungen können auf einen Ersatztermin angerechnet werden, soweit keine nicht stornierbaren Drittleistungen, Umbuchungskosten oder zusätzlichen Organisationsaufwände entgegenstehen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Entstehen durch die Terminverschiebung zusätzliche Kosten, insbesondere für erneute Planung, Personaldisposition, Materiallogistik, Locationabstimmung oder Drittleister, können diese dem Auftraggeber gesondert berechnet werden.
2.8.3 Ergänzende veranstaltungsbezogene Dokumente
Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende veranstaltungsbezogene Unterlagen erstellt werden, die den konkreten organisatorischen, sicherheitsbezogenen und kaufmännischen Rahmen des jeweiligen Events näher beschreiben.
Hierzu können insbesondere folgende Dokumente gehören:
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Sicherheits- & Durchführungskonzept,
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ergänzende Regelung zu Ausfall / höherer Gewalt,
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Storno-, Rücktritts- und Terminverschiebungsregelung,
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Location- und Brandschutzabstimmung,
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Ablauf- und Rollenplan,
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Teilnehmerinformation,
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Briefing für Unternehmen, Betreiber oder Behörden.
Diese Dokumente werden – soweit für das jeweilige Event erforderlich – individuell auf die konkrete Veranstaltung, den Auftraggeber, die Location, die Teilnehmerzahl und den geplanten Ablauf zugeschnitten und dem Auftraggeber vor Durchführung bzw. verbindlicher Buchung als gesonderte Unterlagen, insbesondere als PDF-Dokumente, zur Verfügung gestellt.
Die ergänzenden veranstaltungsbezogenen Dokumente können Bestandteil des jeweiligen Angebots, Vertrags oder der projektbezogenen Auftragsunterlagen werden.
Im Falle abweichender oder konkreterer Regelungen gelten die individuell vereinbarten veranstaltungsbezogenen Unterlagen vorrangig gegenüber den allgemeinen Regelungen dieser AGB.
2.9 Vertraulichkeit und Datenschutz
2.9.1 Vertraulichkeit
Die Dienstleisterin wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich behandeln.
Die Dienstleisterin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht auch solchen Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten aufzuerlegen, die im Rahmen der Durchführung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des jeweiligen Auftrags hinaus, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegenstehen.
2.9.2 Datenschutz
Die Dienstleisterin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, einzuhalten.
Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten von Teilnehmenden an die Dienstleisterin übermittelt, ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung verantwortlich.
Die Dienstleisterin verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Vorbereitung, Durchführung, Sicherheit, Kommunikation oder Abrechnung des gebuchten Formats erforderlich ist oder eine andere rechtliche Grundlage besteht.
2.10 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Die Dienstleisterin ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie Punkt 2.1 dieser AGB.
2.11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 19.05.2026